Verwaltungsverfahren gegen den Lankreis Oder-Spree
Der Landkreis hat in einer Ordnungsverfügung die Sukzession auf land- u. forstwirtschaftlichen Nutzflächen, welche sich in Privateigentum befinden, angeordnet und später für erledigt erklärt. Dem Eigentümer stellt sich mit der "Erledigung" die Frage, ob er die Flächen nun wieder nutzen kann. Für Rechtsicherheit soll in diesem Verwaltungsverfahren gesorgt werden. Wie weit geht die von den Umweltbehöden immer wieder vorgebrachte Sozialpflichtigkeit des Eigentums? Warum müssen immer Landwirte für diese angebliche Pflichtigkeit herhalten?