Verwaltungsverfahren gegen den Lankreis Oder-Spree

Der Landkreis hat in einer Ordnungsverfügung die Sukzession auf land- u. forstwirtschaftlichen Nutzflächen, welche sich in Privateigentum befinden, angeordnet und später für erledigt erklärt. Dem Eigentümer stellt sich mit der "Erledigung" die Frage, ob er die Flächen nun wieder nutzen kann. Für Rechtsicherheit soll in diesem Verwaltungsverfahren gesorgt werden. Wie weit geht die von den Umweltbehöden immer wieder vorgebrachte Sozialpflichtigkeit des Eigentums? Warum müssen immer Landwirte für diese angebliche Pflichtigkeit herhalten?

    1. Titel1

      • VolkerSchmohl
      • 6. Februar 2017 um 18:39
      • VolkerSchmohl
      • 6. Februar 2017 um 18:39
    2. Antworten
      0
      Zugriffe
      490
    1. Titel 2

      • VolkerSchmohl
      • 6. Februar 2017 um 18:41
      • VolkerSchmohl
      • 6. Februar 2017 um 18:41
    2. Antworten
      0
      Zugriffe
      475
    1. Schriftsatz des Beklagten vom 12.01.2017

      • VolkerSchmohl
      • 6. Februar 2017 um 21:02
      • VolkerSchmohl
      • 6. Februar 2017 um 21:02
    2. Antworten
      0
      Zugriffe
      1k

Darstellung