VG Potsdam 6K1408/09/ OVG BB OVG 9 S 8.13

  • Das Naumburger Urteil ist das Ergebnis des Willens der dortigen Landesregierung.
    Das Urteil am VG Potsdam ist ebenfalls auf der Grundlage des Willens der Landsregierung Brandenburg gefällt worden, auch wenn sich die Richter offensichtlich im Klaren waren, daß hier ganze Regionen ins Chaos gestürzt werden könnten.
    Das Gesetz hat aber, so die Ansicht der Richter, der Gesetzgeber so gewollt.
    Als Ergebnis betreibt der Wasserverband "Welse" ab sofort keine Schöpfwerke mehr MOZ vom 13.02.2014.
    OVG BB bestätigt das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam.

    Am Ende bleibt ein unsägliches Durcheinander, in dessen Ergebnis vermutlich ganz Brandenburg im Wasser versinken wird.
    Es bleiben nicht nur Fragen es stellen sich au neue:
    Die Wasserverbände haben Fördergelder für den Abriß von Schöpfwerken erhalten. Mit welcher rechtlichen Ermächtigung?
    Die Wasserverbände haben Fördergelder für hydrologische Gutachten für Schöpfwerke erhalten. Auf welcher Rechtsgrundlage?
    Besitzer von Schöpfwerken sind keine Verbandsmitglieder
    Wasserrecht ist eine hoheitliche Aufgabe, aber die Ableitung mittels Schöpfwerk nicht?
    Wie funktioniert ein Schöpfwerk in einem verkommenen Gewässersystem?
    Wer baut die vom Wasserverband abgerissenen Schöpfwerke wieder auf?
    Wie soll ein Grundstückseigentümer die Gelder eintreiben?
    Wie soll die dazu notwendigen hydrologischen Grundlagen beschaffen?
    Wie soll er die Bevorteilten rechtssicher ermitteln?

  • Jeder Interessierte sollte sich in diesem Zusammenhang mit dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes Brandenburg beschäftigen, insbesondere die Aussagen zu den wasserwirtschaftlichen Anlagen, wie Schöpfwerke.
    Das Gutachten ist u.a. hier zu finden.

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