Die Havel sollte nicht mehr aufgestaut werden

  • Wenn die Mündung verstopft ist oder wurde, setzt sich ein Aufstau immer bis zur Quelle fort. Daher sind solche Aktionen besonders heimtückisch.
    Es erscheint angesichts der dramatischen Hochwasserschäden fast unvorstellbar, dass nicht umgehend alle Abflußhindernisse beseitigt wurden.
    Der Erhalt der Gewässersohle und der Leistungsfähigkeit der Gewässer ist gesetzlich als Gewässerunterhaltung definiert. Abweichungen sind nur per Planfeststellung möglich, was allerding nicht für Brandenburg zu gelten scheint.
    Das Herbeiführen von Überschwemmungen ist ein Straftatbestand gemäß § 313 StGB.
    Mit Poldern kann nur eine kleinräumige, aktuelle Notlage auf eine riesige Fläche umverteilt werden. Tatsächlicher Hochwasserschutz ist damit nicht zu erreichen.
    Um Diesen zu erhalten bedarf es leistungsfähiger Gewässerquerschnitte und damit einhergehend eines nutzungsverträglichen Grundwasserstandes.
    Erst wenn der Boden kein Wasser mehr aufnehmen kann, entwickeln sich Flutwellen als Folge des dann oberflächlichen Abflusses.

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