Fazit des Beklagten

  • Da nicht jeder den kompletten Vorgang durcharbeiten wird, möchte ich kurz zusammenfassen:

    Die Kläger möchten nicht mehr als "krimineller Verband" betitelt werden. Deshalb wurde Klage auf Unterlassung eingereicht, mit der Behauptung, daß ich vorsätzlich unwahre Tatsachen öffentlich vortrage, um den Klägern zu schaden und diese in ihrer Ehre zu verletzen.
    Klageerwidernd habe ich umfangreiches Beweismaterial vorgelegt.
    Im Ergebnis wurde die Klage abgewiesen.

    Das Gericht hat es vermutlich allerdings vorsichtshalber vermieden, sich mit dem Vorwurf der "Unwahren Tatsachenbehauptung" auseinander zu setzen und damit die Kläger letztendlich vor sich selber beschützt.
    Sofern eine Überprüfung ergeben hätte, das meine Behauptungen doch der Wahrheit entsprechen, hätte die Richterin direkt die Staatsanwaltschaft informieren müssen/können.
    Die Klageabweisung, unter Verweis auf die Meinungsfreiheit, ist für mich zwar erfolgreich, geht aber am Antrag der Kläger(Unwahre Tatsachenbehauptungen) vorbei.

    Ich denke, daß den Klägern schon noch klar geworden ist, lieber nicht in Berufung zu gehen.
    Der Beklagte konnte diesen Angriff abwehren, das weitere kriminelle Vorgehen des Verbandes wurde mit diesem Urteil leider nicht unterbunden.

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