Umladung zum 27.02.2015 und Begründung, dass eine Behörde krank sein kann

  • Der Vorgang"Pilotprojekt Renaturierung der Müggelspree" wird behördenintern als Naturschutzgroßprojekt bezeichnet, tatsächlich ist es ein Umweltzerstörungs- u. Entsiedlungsprojekt.
    Mit dem Schreiben vom 10.02.2015 erklärt das LUGV dem Gericht, daß mit einem solchen "Naturschutzgroßprojekt" nur eine Mitarbeiterin vertraut ist, welche auch nicht namentlich benannt wird.
    Zum angesetzten Prozesstermin im Januar 2014 war diese einzige Mitarbeiterin leider im Urlaub.
    Dem Gericht wurde bisher von Landesseite nicht bekannt gegeben, dass es sich beim Pilotprojekt Müggelspree um ein von ministerieller Ebene geführtes Vorhaben handelt.
    Bei den Gesprächen der BI-Müggelspree zum Thema waren immer mehrere Behördenvertreter anwesend, wie man den Protokollen zum Wassermanagement der Müggelspree entnehmen kann.

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