Sachstandssbericht zur Müggelspree 2015

  • Es ist erstaunlich mit welcher Gelassenheit die Behörden den Hochwasserschutz beseitigen.
    Wie das jüngste Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt /Oder aber auch belegt, hat rechtswidriges/illegales Handeln von Behörden und gleichgestellten Organisationen wie dem WLV "Untere Spree" keinerlei Konsequenzen.
    Das LUGV, als Staat im Staate, kann sich seine Gesetze selber machen oder bestehende einfach mißachten. Bleibt der Hochwasserschutz dabei auf der Strecke, egal wen interessiert es.

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