Petition 3969/5 vom 09.04.2014

  • Viele Bürger wenden sich an den Petitionsausschuss weil sie sich ungerecht behandelt fühlen.
    Aufgabe des Ausschusses ist es, anhand der geltenden Rechtslage zu prüfen, ob im geschilderten Fall ein rechtswidriges Tun oder Unterlassen einer Behörde festzustellen ist.
    (Quelle: http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen/396871)

    Nachdem das VG/FFO mit Urteil vom 27.02.2015 zu der Feststellung gekommen ist, daß das LUGV in Zusammenarbeit u.a. mit dem WLV Untere Spree die letzten 20 Jahre rechtswidrig und illegal gehandelt hat,
    sollte es dem Petitionsauschuß nicht schwer gefallen sein, ebenfalls zu diesem Ergebnis zu kommen, insbesondere da das Urteil bereits vorlag.

    Mit Erstaunen mußte ich zur Kenntnis nehmen, daß dem leider nicht so ist.
    Weshalb schützt der Ausschuß die Landesregierung und nicht den mit aller Macht des Staates, illegal und rechtswidrig, tyrannisierten Landwirt?
    Was hat die Abgeordneten wohl zu dieser Antwort auf meine Petition bewogen?
    Widerherstellung der Rechtsstaatlichkeit scheint nicht die Aufgabe eines Petitionsausschusses zu sein.
    Der Petent hat sicher nicht zufällig keine Möglichkeit einer Stellungnahme.
    Die Antwort des Petitionsausschusses in der Anlage.
    Ebenso die Stellungnahme von Dr. Artur Chudy zu den Aussagen zu Pkt.2

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