Das Land Brandenburg erwidert

  • Das Land hat in seiner Erwiderung seine bisherige Position nicht weiter verfolgt und den Punkt der Unterlassung von notwendigen Planfeststellungsverfahren nicht weiter bestritten.
    Es zieht sich auf die Argumentation des VG Frankfurt/Oder zurück wonach keine Kausalität gegeben ist und der Kläger die Beweislast zu tragen hat.
    Dazu werden wir erwidern.

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