Replik auf die Erwiderung des Landes Brandenburg vom 03. Februar 2016

  • Tapfer erwidern wir wieder und widerlegen die Aussagen der Gegenseite.
    Man sollte nicht denken, daß der prozessuale Vorgang die Gegenseite dazu bewogen hat, einmal nachzudenken und die eigene Position zu überprüfen.
    Ungeachtet des Urteils des VG/FFO in dem die Rechtswidrigkeit und Illegalität des Vorgehens des Landes Brandenburg festgestellt wurde, werden weiterhin wasserbauliche Maßnahmen ohne die notwendigen Planfeststellungsverfahren umgesetzt.
    Hier wird die Gerichtsbarkeit des Landes mißachtet. Man steht außerhalb des Gesetzes, d.h. die geltenden Gesetze gelten nicht für die Landesbehörden. Diese sind der Meinung, so lange das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat, muß es nicht weiter beachtet werden.
    Wenn dieses Urteil von den Landesbehörden nicht anerkannt wird, hätten diese auch Berufung einlegen müssen. Aber das haben die Herrschaften nicht getan.

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