Sachstandsbericht zur Müggelspree 2016

  • Die Bi-Müggelspree hat den Sachstandsbericht zur Müggelspree für das Jahr 2016 veröffentlicht. Vorrangig sollten diesen die Bewohner entlang der Spree, der Dahme und natürlich die Politiker des Landes Brandenburg lesen.
    Für Bewohner anderer Flußgebiete stellt die Lektüre Grundlagenwissen zur Verfügung.
    Zusammenfassend muß weiterhin festgestellt werden, dass die Landesregierung Brandenburg unbeeindruckt vom Urteil des VG/FFO vom 27.02.2015 am illegalen, rechtswidrigen und im Grundsatz menschenverachtenden Rückbauprogramm der Müggelspree/Spree festhält. Selbst die Überschwemmungen in 2010 bis 2013 haben zu keinem Umdenken der Landesbehörden geführt. Wie im Bericht 2016 wieder herausgearbeitet ist, wird weiterhin an der Entsiedlung der Flußniederungen der Dahme und der Spree gearbeitet, indem der ehemals vorhandene Hochwasserschutz in kleinen Schritten abgebaut/rückgebaut wird.
    Zusätzlich zum Rückbau haben die Landesbehörden noch die Definition vom Begriff "Hochwasser" verändert. Es wird nur noch der direkt überflutete Bereich betrachtet. Das in unserer Region mit einem Hochwasser auch immer auftretende Grundhochwasser, wird nicht mehr in die möglicher Weise notwendigen Maßnahmen zur Schadensabwehr einbezogen. Damit werden die Überschwemmungsgebietskarten praktisch schöngerechnet, die Bürger über die tatsächlich bestehende Hochwassergefahr getäuscht und zusätzlich auch einem Grundhochwasser, als Folge eines Hochwassers, schutzlos ausgeliefert.
    Eine menschenverachtendere Politik ist derzeit kaum vorstellbar.
    Es wird den Betroffenen nicht direkt das Haus oder das Grundstück weggenommen. Es werden Hochwasser oder auch Grundhochwasser herbeigeführt, und dann wird den Bürgern erklärt:

    1. das das Hochwasser nicht verhindert werden konnte
    2. das der Bürger sich selber schützen muß
    Den Schaden hätte somit jeder Bürger selber zu tragen.


    Dazu Folgendes:
    1. Ein Hochwasser, welches durch Gewässerrückbaumaßnahmen entstanden ist, hätte selbstverständlich verhindert werden können, in dem das Gewässer nicht zurückgebaut worden wäre
    2. Der Hochwasserschutz ist eine hoheitliche Aufgabe und das aus gutem Grund. Der einzelne Bürger kann das gar nicht leisten.
    In der Spree-Dahme-Region ist schon grundsätzlich ausgeschlossen, daß die Bürger sich selbst schützen können, da die Landesregierung die Betroffenen überhaupt nicht über die Rückbaumaßnahmen informiert hat.

    Strafrecht:
    Für solche gemeingefährlichen Handlungen hat der Bundesgesetzgeber den § 313 StGB verabschiedet.
    Da die Staatsanwaltschaft in Brandenburg aber Weisungsgebunden ist und wie der Name schon sagt, Anwalt des Staates und nicht der Bürger ist, wird das Vorgehen der Landesregierung Brandenburg gegen seine Bürger, wohl nie unter diesem Aspekt ernsthaft geprüft werden.

    Zivilrecht:
    Für den Nachweis des Gegenteils kann sich jeder Bürger schon mal mindestens 10 Mio € auf seinem Konto zur Seite legen. Alleine diese Summe dürfte jedem klar machen, daß es kaum Schutz vor diesen illegalen Machenschaften der Brandenburger Landesregierung gibt.
    Wie kommt diese Summe zu stande?
    Im Rahmen der Vorplanung zur Gewässerrückbau (WÖRK-MS) wurden die notwendigen Ingenieurleistungen für den Rückbau mit rund 4 Mio DM angesetzt. Das kann heute sicher nicht mal 1:1 in Euro umgerechnet werden.
    Weiterhin konnte der damalige Zustand genau ermittelt werden und dann auch die jeweiligen Folgen der einzelnen Rückbaumaßnahmen.
    Das ist im Nachhinein sicherlich nur sehr schwer und mit erheblich mehr Aufwand zu leisten.
    Ein Bewohner der Dahmeregion müßte beide Flußgebiete untersuchen lassen, was die Kosten nochmals steigert.

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