Unser hoffentlich letzter Schriftsatz

  • Statt die Frage des Gerichts zu beantworten, ob denn nach Meinung des Landes Brandenburg die illegalen Gewässerrückbaumaßnahemen planfeststellungspflichtig gewesen sind, wird von den Landesbehörden nochmal gegen die Klägerin nachgelegt.
    Diese ist schließlich selbst für die Vernässungen verantwortlich, weil sie die keine wasserwirtschaftlichen Anlagen steuert. Dies ist aber grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe. Das haben die Unterhaltungspflichtigen per Gesetz zu leisten. Es scheint jeglicher Bezug zur Realität und zur Gesetzeslage beim Land Brandenburg verloren gegangen zu sein.

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