Trotz Hochwasser und überschwemmten Wiesen und Weiden wird weiter der Rückbau der Entwässerungssysteme geplant

  • Die laut vorherrschender Meinung vermehrt auftretenden Extremwetterlagen mit Starkregen, haben uns am 29.06.2017 ereilt.
    Zum Zeitpunkt des Regens sind weder die Müggelspree als Hauptvorfluter, noch die nachgelagerten Entwässerungsgräben unterhalten.
    Die Folge der nichtunterhaltenen Gewässer sind Überschwemmungen in den jeweiligen Einzugsgebieten.
    Unterhaltungspflichtiger ist der WLV "Untere Spree".

    Dieser hat bereits in den vergangenen Jahren, die Unterhaltungsgelder veruntreut und statt Gewässerunterhaltung, Gewässerrückbau betrieben.
    Angesichts der prognostizierten Erhöhung der Niederschlagsmengen, kann man getrost Niedertracht unterstellen. Die Planungen für den Rückbau, beinhalten ausdrücklich die jetzt eingetretenen Überschwemmungen.

    Jeder vernünftige Mensch würde aus solchen verheerenden Überschwemmungen den Schluß ziehen, daß die Entwässerungssysteme, wo immer möglich, den erhöhten Abflußmengen angepasst werden.
    Nicht so der WLV "Untere Spree".
    Statt einer Zeitungsmeldung in der steht, daß er unverzüglich seinen gesetzlichen Aufgaben nachkommen und die Gräben ordnungsgemäß unterhalten wird, damit das Hochwasser abfließen kann, erscheint in der MOZ der unten angehängte Artikel.

    Der Verband will die Folgen seiner jahrenlangen vorsätzlichen Vernachlässigung der Gewässerunterhaltung, den Gestank von Faulgasen, nicht mit der notwendigen Grundräumung des Bretterschen Grabens beseitigen, sondern mit der Flutung der Flächen im Einzugsgebiet. Die sich einstellenden Grundwasserstände werden eine landwirtschaftliche Nutzung der Weiden unmöglich machen und die Hochwassergefahr für die Stadt Erkner dramatisch erhöhen.
    Das Problem ist, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht präventiv tätig werden, sondern erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Es wäre aber notwendig diese gemeingefährlichen Straftaten bereits vor der Umsetzung zu unterbinden.

    Wenn die Überschwemmungen dann eingetreten sein werden, werden die Verantwortlichen immer den gefallenen Regen dafür verantwortlich machen. Dem durchschnittlichen Bürger fehlt in aller Regel die notwendige Fachkenntnis um das Gegenteil beweisen zu können, da ja ein Regen Grundvoraussetzung ist, damit überhaupt Hochwasserabflüsse entstehen können.
    Er bleibt deshalb sicher meistens auf seinem Schaden sitzen.
    Daseinsvorsorge sieht nach meinem Verständnis anders aus.

    Die vor 2 Jahren bereits eingebauten Rohren sind ebenfalls ein illegaler Gewässerausbau gewesen, geduldet und unterstützt vom Landesumweltamt Brandenburg. Das Selbige geht lieber gegen den betroffenen Landwirt vor und erstattet Strafanzeige, wenn dieser sich gegen die vorsätzlichen Überschwemmungen seiner Nutzflächen wehrt.

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