Hilfeersuchen an die Staatsekretärin des MLUL des Landes Brandenburg, aufgrund einer permanenten Hochwassersituation aufgrund illegalem Handelns von Landesbehörden des Landes Brandenburg.

  • Der Umweltausschuß des Landes Brandenburg hat auf seiner Sondersitzung zur Gewässerunterhaltung, die Sichtweisen und Probleme von geplagten Bürgern zur Kenntnis genommen. Unter anderem wurde dort angeregt, die Umweltverwaltung nicht mehr unbeaufsichtigt handeln zu lassen.
    Durch den Beginn der neuen Legislaturperiode und das Ausscheiden einiger die Bürger unterstützenden Abgeordneten, ist dieser Ansatz offenbar in Vergessenheit geraten.
    Ich möchte daher an alle Politiker des Landes Brandenburg appellieren, sich mit den illegalen und rechtswidrigen Machenschaften der Umweltbehörden des Landes Brandenburg zu befassen. Es haben sich mafiöse Strukturen entwickeln können, die vorsätzlich zum Schaden der Bevölkerung handeln. Diese bandenmäßig aufgebauten Strukturen sollten dringends aufgelöst werden, um weitere dramatische Hochwasserschäden im Land Brandenburg zu verhindern.
    In meinem Hilfeersuchen geht es um die aktuelle, vorsätzliche und unnötige Herbeiführung von Überschwemmungen in der Müggelspreeniederung und damit einhergehend die Zerstörung der Futtergrundlage der hier gehaltenen Tiere.
    Ein solches niederträchtiges Verhalten hat der Gesetzgeber nicht umsonst als Straftatbestand in den entsprechenden Gesetzestext aufgenommen(§ 313 StGB).
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt Oder bescheinigte den Handelnden bereits für die Vergangenheit vorsätzliches und illegales Handeln.
    Eine Verhaltensänderung des Beklagten hatte dies gleichwohl nicht zur Folge. In der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht trat die Prozessvertre-
    terin des Beklagten argumentativ so auf, dass sie den Argumenten des Verwal-tungsgerichts nicht entgegensetzen wolle und man die rechtliche Bewertung dieser Frage heute anders vornehmen würde. Allerdings scheint diese Einsicht nicht überall beim Beklagten eingetreten zu sein. Der zuständige Abteilungsleiter im Mi-nisterium hat im zuständigen Ausschuss des Landtages erläutert, dass die Bewer-tung des Gerichts nur eine Aussage zu der Rechtsfrage sei. Man selbst habe eine andere "Aussage“ und es stehe nun „Aussage gegen Aussage“ (vgl. Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 22.04.2015, S. 17 f., P-ALUL 6/5)
    Die jetzt erneut herbeigeführte Hochwassersituation belgt ebenfalls, daß das Urteil eines Gerichtes für die Verwaltung nicht beachtenswert ist.

    Das sollten die Politiker des Landes Brandenburg nicht so hinnehmen!

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