Amtsmißbrauch der Umweltbehörde?

  • Landkreis LOS geht gegen Ökolandwirt vor und untersagt die landwirtschaftliche Nutzung seiner Eigentumsflächen mit der Maßgabe diese der Sukzession zu überlassen

    Sachstand:
    Der Bund muß den Verlust von 4h ökologischem Grünland, im Rahmen des Ausbaus der A10, ausgleichen. Es wird festgelegt, daß dies durch die Beseitigung von weiteren 4 ha ökologisch bewirtschaftetem Grünland erfolgen soll.(s.g. Extensivierung)
    Dem Landwirt werden diese Flächen weggenommen. Dann liegen diese 5 Jahre brach. Der BUND entschließt sich die Flächen zur land- u. forstwirtschaftlichen Nutzung öffentlich zu versteigern. Der Landwirt ersteigert sich die Flächen zurück und will die Bewirtschaftung wieder aufnehmen. Das Umweltamt erhält davon Kenntnis. Die Verwaltung ist aufgeschreckt und will die Ausgleichsmaßnahme, von der der BUND als Pflichtiger offensichtlich Abstand genommen hat, trotzdem durchsetzen.
    Es wird eine Ordnungsverfügung gegen den Landwirt erlassen,die Bewirtschaftung einzustellen, die Flächen der Sukzession zu überlassen und die Ertüchtigung der Zuwegung zurückzubauen, mit der Androhung von Zwangsgeldern.
    Um es noch teurer für den gutgläubigen Erwerber zu machen, wird noch ein OWI-Verfahren angestrengt, da er bei der Wegeertüchtigung einen Gewässeraltarm beeinträchtigt haben soll.
    Da der Rückbau der Zuwegertüchtigung nach Ansicht der Umwelt nicht vollumfänglich erfolgte, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € verhängt.
    Daraus entwickeln sich vorerst 7 Rechtsverfahren.
    1. Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung
    2. Widerspruch gegen das Zwangsgeld
    3. Klage vor dem VG gegen die Ordnungsverfügung, in 2013
    4. Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Zwangsgeld
    5. OWI-Verfahren vor dem Amtsgericht
    6. Widerspruch gegen die Ordnungsverfügung in Abänderung der Ursprungsverfügung
    7. Amtshaftungsklage

    zu 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen

    zu 2. Der Widerspruch wird zurückgewiesen.

    zu 3. Da hier offensichtlich rechtswidrig in meine Eigentumsrechte eingegriffen wurde ist die Klage gegen die Ordnungsverfügung notwendig. Nach Klageeingang erklärt die Beklagte die Erledigung, bis auf den unvollständigen Rückbau und die Zwangsgeldandrohung. Auf Anraten des Berichterstatters im Erörterungstermin nimmt die Beklagte sämtliche Punkte der Ordnungsverfügung zurück, bis auf die Forderung, die Wegertüchtigung nach Ihren Vorstellungen rückzubauen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    zu 4. Dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird stattgegeben, mit der Maßgabe, bis zum Abschluß in der Hauptsache nicht weiter gegen den Kläger vorzugehen.

    zu 5. Das OWI-Verfahren wird eingestellt. Das Umweltamt scheitert mit seiner Foderung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 € zu verhängen.

    zu 6. Gegen die Abänderung der Ursprungsverfügung wird Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis, daß sich mit der Abänderung der Ursprungsbescheid erledigt hat.

    zu.7. Vorbereitung einer Amtshaftungsklage da insgesamt ein Schaden im oberen fünfstelligen Bereich entstanden ist.

    Update zu 3.
    Das VG FFO gibt der beklagten Umweltbehörde in allen Punkten recht. Urteil vom 22.01.2020 VG 5 K 1454/16
    Der Kläger ist somit faktisch entschädigungslos über das s.g. Umweltrecht enteignet worden.
    Die Berufung ist beim OVG BB anhängig.( OVG 11 N 34/20)

    .

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!