Volker Schmohl
Jägerstraße 17a
15537 Gosen-Neu Zittau
Presseerklärung
Zerstörung der Müggelspreeaue als Kulturlandschaft und damit des
FFH-Gebietes „Müggelspree“ vom LUGV Brandenburg beschlossen und vom Wasser- u.
Landschaftspflegeverband „Untere Spree“(WLV) als so genannte Renaturierung,
Sanierung, Kompensation umgesetzt!
120 Mio € verschwunden?
Sie möchten in einem vermoderten Haus wohnen? Inmitten eines
Sumpfes mit Mücken als Überträger vielfältiger Krankheiten. Sie brauchen nichts tun! Dieser Zustand ist in wenigen Jahren
erreicht. Überstau und Überflutung führen zur Versumpfung der Müggelspreeaue!
Sie wohnen zwischen Fürstenwalde und Erkner und haben
ständig oder zeitweise Wasser im Haus oder auf dem Grundstück? Den Medien ist
zu entnehmen, dass dieses mit den Niederschlägen zu tun hat. Dieses ist
statistisch ca. alle 50 Jahre der Fall. Ihre jetzigen Probleme haben andere
Ursachen. Alle Gebiete für die die Müggelspree der Vorfluter ist, sind aufgrund
der Kompensationsleistungen für das Handels- u. Logistikzentrum(HLZ)
Freienbrink, später Güterverkehrszentrum(GVZ) Freienbrink vernäßt oder stehen
ganzjährig unter Wasser. Das gilt auch für die Gemeinden Spreenhagen und
Markgrafpieske obwohl diese noch hinter dem Oder-Spree-Kanal liegen. Für die
Herauslösung des Geländes für das HLZ-Freienbrink aus dem Landschaftsschutzgebiet
wurde eine naturschutzfachliche Ausgleichsleistung in Höhe von 86 Mio DM(ca.43
Mio. €) ermittelt. Von dieser Summe wurden letztendlich nur 1,6 Mio. € zur
Vertragserfüllung an den Naturschutzfonds Brandenburg überwiesen. Für die Kompensation wurden 3 Gebiete untersucht.
Davon befanden sich 2 in Landeseigentum und waren sofort verfügbar. 1 Gebiet
war aufgrund des hohen Anteils an Privateigentum weder kurzfristig noch
längerfristig verfügbar, die Müggelspreeaue. Die Entscheidung der Behörden fiel
auf letztere.
Ab 1996 begannen die Maßnahmen zur Umsetzung der
Kompensation. Da den Landesbehörden der Raum noch zu klein war, wurde ab 1999
ein Renaturierungsprojekt aufgesattelt und auf die Fläche zwischen Erkner und
Fürstenwalde ausgeweitet. Für die Umsetzung bot sich der WLV „Untere Spree“ an.
Der Verband teilte den Wasserbehörden mit, dass alleine der Rückbau der
Müggelspree nicht den gewünschten Effekt erzielt und deshalb auch das
Entwässerungssystem der Müggelspreeaue in den Rückbau einbezogen werden muss.
Dieses sind die s.g. Gewässer 2. Ordnung. Für den Unterhalt dieses
Gewässersystems wird allerdings jeder Grundstückseigentümer mit einem
Pflichtbeitrag zum WLV „Untere Spree“ herangezogen.
In der Folge entwickelt sich unter den Vorgaben der
Landespolitik ein rechtswidriges Netzwerk, auf deren Grundlage sich der WLV
jeglicher Kontrolle entzieht. In den gesamten Umsetzungsprozess sind dermaßen
viele Personen einbezogen, die allesamt den Rechtsstaat Bundesrepublik
Deutschland missachten. Vielmehr wird mit hanebüchenen Erklärungen versucht das
Vorgehen zu vertuschen. Angeblich macht die EU die Vorgaben zur Überflutung
unseres Gebietes.
Mit dem Abschluss des Vertrages zwischen dem
Naturschutzfonds Brandenburg und dem WLV „Untere Spree“, zur Umsetzung der
Kompensation in der Müggelspreeniederung und dem gleichzeitigen Rückbau des
Entwässerungssystems, hat der Verband die Veruntreuung des Ihm per Gesetz
anvertrauten Vermögens der Bewohner der Müggelspreeniederung vertraglich
fixiert. Die Beiträge zum Verband wurden nicht vollständig zur Unterhaltung der
Grabensysteme verwendet, sondern um diese zu beseitigen. Um den Hebel der unrechtmäßig
verwendeten Geldmittel zu vergrößern, wurden EU-Mittel beantragt. So wurde zum
Beispiel das Projekt „Wasserstandsanhebung der Müggelspreeaue auf ca. 700 ha“
mit rund 180.000 € von der Europäischen Union gefördert. Diese Anhebung haben
Sie alle bereits zu spüren bekommen, egal ob es die Keller in Fürstenwalde,
Spreenhagen oder auch Hangelsberg sind. Für dieses Projekt hat der Verband
keinerlei Auftrag von den ca. 2500 betroffenen Grundeigentümern erhalten. Der
Verband handelt selbstherrlich auf unserem Grund und Boden, zu unserem Schaden.
Der WLV „Untere Spree“ hat das Vertrauen, dass in einen hoheitlich
handelnden Verband gesetzt wird, missbraucht. Die Einsparung, Verlagerung,
Verteilung von mind.120 Mio. € scheinen einen entsprechenden Anreiz gesetzt zu
haben. Wo dieses Geld letztendlich geblieben ist, wird nur ein Staatsanwalt
ermitteln können. Für die Kompensation wurde nach den bisher eingesehenen
Unterlagen nur ein Bruchteil ausgegeben. Herr Weidner hält öffentlich Vorträge,
wie notwendige Planfeststellungsverfahren mit den Mitteln der
Gewässerunterhaltung umgangen werden können. Dazu wird die Müggelspree als
Beispiel herangezogen. Mit diesen Vorträgen sollen vermutlich andere Verbände
oder Institutionen zur Nachahmung bewegt werden. Hier scheint jegliches
Unrechtsempfinden abhanden gekommen zu sein. Mit dieser Vorgehensweise wird
Ihnen Ihr staatlich garantiertes Mitspracherecht entzogen. Der aktuell gültige
Gewässerunterhaltungsrahmenplan, aufgestellt und umgesetzt auch vom WLV „Untere
Spree“ wird das gesamte Gebiet der Müggelspree im Wasser versinken lassen. Eine
Aussetzung dieses Planes wurde am 15.02.2012 von Seiten des Landesumweltamtes
und des WLV „Untere Spree“ abgelehnt.
Ich möchte alle Bewohner aufrufen, die Augen zu öffnen und
nicht mehr untätig zuzuschauen, wie die Kulturlandschaft „Müggelspree“ und
damit unsere Lebens- u. Arbeitsgrundlage zerstört.
Ich führe einen Verwaltungsprozess in dieser Sache gegen das
Land Brandenburg.Sie könnten diesem beitreten oder wenigstens zu den
Gerichtsterminen Flagge zeigen. Wobei ersteres günstiger ist, und nur so unser Lebensraum erhalten werden kann.
Die Richter werden letztendlich die Unrechtmäßigkeit der Vorgänge zur Umsetzung
von Kompensationsmaßnahmen in der Müggelspreeaue und zur Umsetzung des
Masterplans „Spree“ feststellen. Dann gibt es eine Abwägung nach Kosten
Nutzen. Bei einem Kläger wird dieser
entschädigt und die Zustände in der Müggelspree bleiben dann unverändert. Bei
mehreren betroffenen Klägern wird die Waage vermutlich in Richtung
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kippen oder Maßnahmen zum Schutz
der Grundstücke werden angeordnet. Bei einem eigenen Prozess, der auf meinem, nach Urteil aufbaut, haben Sie die
kompletten Kosten incl. Gutachten sicherlich nochmals zu erbringen und
erreichen dann als Einzelner auch wieder nur eine Entschädigung. In meinem Fall z.B. sieht sich ein öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger außer Stande, Schäden mit
Sachverstand zu ermitteln, da seine pers. Meinung meiner Betriebsführung
entgegensteht und ich nach seiner Meinung selbst für die Verluste
verantwortlich bin. Dies könnte Ihnen auch widerfahren. Das Netz der
kriminellen Strukturen reicht somit bis in den Bereich der vereidigten
Sachverständigen. Wie soll da ein Richter ordentlich Recht sprechen, wenn öffentlich
bestellte Sachverständige nicht mehr objektiv bewerten sondern subjektiv
handeln? Sie haben ein Haus im Überschwemmungsgebiet? Selber Schuld!
Die Bewohner der Flußaue sollten sich unbedingt
zusammenschließen, wenn wirklich weiterhin hier gewohnt werden möchte. Retten
wir gemeinsam ein einmaliges Stück Natur und unseren Lebensraum. Kriminelle
gehören hinter Schloss und Riegel und nicht in Amt und Würden. Alles braucht
seine Zeit, aber Herr Wulff ist ein Waisenknabe, im Vergleich zu den Brandenburger
Verhältnissen. Was ist ein Bobbycar im Verhältnis zu 120 Mio €. Lassen Sie die
Personen, die sich für Recht und Ordnung einsetzen und damit auch Ihr Eigentum schützen nicht alleine.
Setzen auch Sie sich ein, für Ihr Haus oder Grundstück, für den Lebensraum
Müggelspree und die hier angesiedelten Tiere der „Roten Liste“. Retten Sie mit
uns das europäische Schutzgebiet „Müggelspreeniederung“ Die verschwundenen
Millionen werde nicht ausreichen, sofern sie wieder auftauchen, um die
zerstörte Flusslandschaft wieder herzustellen. Zum Artikel im FW(Seite4)
Volker Schmohl