Leserbrief zur Zerstörung der Müggelspreeaue als Kulturlandschaft und damit des FFH-Gebietes "Müggelspree"

  • Volker Schmohl
    Jägerstraße 17a
    15537 Gosen-Neu Zittau


    Presseerklärung


    Zerstörung der Müggelspreeaue als Kulturlandschaft und damit des
    FFH-Gebietes „Müggelspree“ vom LUGV Brandenburg beschlossen und vom Wasser- u.
    Landschaftspflegeverband „Untere Spree“(WLV) als so genannte Renaturierung,
    Sanierung, Kompensation umgesetzt!

    120 Mio € verschwunden?


    Sie möchten in einem vermoderten Haus wohnen? Inmitten eines
    Sumpfes mit Mücken als Überträger vielfältiger Krankheiten. Sie brauchen nichts tun! Dieser Zustand ist in wenigen Jahren
    erreicht. Überstau und Überflutung führen zur Versumpfung der Müggelspreeaue!

    Sie wohnen zwischen Fürstenwalde und Erkner und haben
    ständig oder zeitweise Wasser im Haus oder auf dem Grundstück? Den Medien ist
    zu entnehmen, dass dieses mit den Niederschlägen zu tun hat. Dieses ist
    statistisch ca. alle 50 Jahre der Fall. Ihre jetzigen Probleme haben andere
    Ursachen. Alle Gebiete für die die Müggelspree der Vorfluter ist, sind aufgrund
    der Kompensationsleistungen für das Handels- u. Logistikzentrum(HLZ)
    Freienbrink, später Güterverkehrszentrum(GVZ) Freienbrink vernäßt oder stehen
    ganzjährig unter Wasser. Das gilt auch für die Gemeinden Spreenhagen und
    Markgrafpieske obwohl diese noch hinter dem Oder-Spree-Kanal liegen. Für die
    Herauslösung des Geländes für das HLZ-Freienbrink aus dem Landschaftsschutzgebiet
    wurde eine naturschutzfachliche Ausgleichsleistung in Höhe von 86 Mio DM(ca.43
    Mio. €) ermittelt. Von dieser Summe wurden letztendlich nur 1,6 Mio. € zur
    Vertragserfüllung an den Naturschutzfonds Brandenburg überwiesen. Für die Kompensation wurden 3 Gebiete untersucht.
    Davon befanden sich 2 in Landeseigentum und waren sofort verfügbar. 1 Gebiet
    war aufgrund des hohen Anteils an Privateigentum weder kurzfristig noch
    längerfristig verfügbar, die Müggelspreeaue. Die Entscheidung der Behörden fiel
    auf letztere.

    Ab 1996 begannen die Maßnahmen zur Umsetzung der
    Kompensation. Da den Landesbehörden der Raum noch zu klein war, wurde ab 1999
    ein Renaturierungsprojekt aufgesattelt und auf die Fläche zwischen Erkner und
    Fürstenwalde ausgeweitet. Für die Umsetzung bot sich der WLV „Untere Spree“ an.
    Der Verband teilte den Wasserbehörden mit, dass alleine der Rückbau der
    Müggelspree nicht den gewünschten Effekt erzielt und deshalb auch das
    Entwässerungssystem der Müggelspreeaue in den Rückbau einbezogen werden muss.
    Dieses sind die s.g. Gewässer 2. Ordnung. Für den Unterhalt dieses
    Gewässersystems wird allerdings jeder Grundstückseigentümer mit einem
    Pflichtbeitrag zum WLV „Untere Spree“ herangezogen.
    In der Folge entwickelt sich unter den Vorgaben der
    Landespolitik ein rechtswidriges Netzwerk, auf deren Grundlage sich der WLV
    jeglicher Kontrolle entzieht. In den gesamten Umsetzungsprozess sind dermaßen
    viele Personen einbezogen, die allesamt den Rechtsstaat Bundesrepublik
    Deutschland missachten. Vielmehr wird mit hanebüchenen Erklärungen versucht das
    Vorgehen zu vertuschen. Angeblich macht die EU die Vorgaben zur Überflutung
    unseres Gebietes.
    Mit dem Abschluss des Vertrages zwischen dem
    Naturschutzfonds Brandenburg und dem WLV „Untere Spree“, zur Umsetzung der
    Kompensation in der Müggelspreeniederung und dem gleichzeitigen Rückbau des
    Entwässerungssystems, hat der Verband die Veruntreuung des Ihm per Gesetz
    anvertrauten Vermögens der Bewohner der Müggelspreeniederung vertraglich
    fixiert. Die Beiträge zum Verband wurden nicht vollständig zur Unterhaltung der
    Grabensysteme verwendet, sondern um diese zu beseitigen. Um den Hebel der unrechtmäßig
    verwendeten Geldmittel zu vergrößern, wurden EU-Mittel beantragt. So wurde zum
    Beispiel das Projekt „Wasserstandsanhebung der Müggelspreeaue auf ca. 700 ha“
    mit rund 180.000 € von der Europäischen Union gefördert. Diese Anhebung haben
    Sie alle bereits zu spüren bekommen, egal ob es die Keller in Fürstenwalde,
    Spreenhagen oder auch Hangelsberg sind. Für dieses Projekt hat der Verband
    keinerlei Auftrag von den ca. 2500 betroffenen Grundeigentümern erhalten. Der
    Verband handelt selbstherrlich auf unserem Grund und Boden, zu unserem Schaden.
    Der WLV „Untere Spree“ hat das Vertrauen, dass in einen hoheitlich
    handelnden Verband gesetzt wird, missbraucht. Die Einsparung, Verlagerung,
    Verteilung von mind.120 Mio. € scheinen einen entsprechenden Anreiz gesetzt zu
    haben. Wo dieses Geld letztendlich geblieben ist, wird nur ein Staatsanwalt
    ermitteln können. Für die Kompensation wurde nach den bisher eingesehenen
    Unterlagen nur ein Bruchteil ausgegeben. Herr Weidner hält öffentlich Vorträge,
    wie notwendige Planfeststellungsverfahren mit den Mitteln der
    Gewässerunterhaltung umgangen werden können. Dazu wird die Müggelspree als
    Beispiel herangezogen. Mit diesen Vorträgen sollen vermutlich andere Verbände
    oder Institutionen zur Nachahmung bewegt werden. Hier scheint jegliches
    Unrechtsempfinden abhanden gekommen zu sein. Mit dieser Vorgehensweise wird
    Ihnen Ihr staatlich garantiertes Mitspracherecht entzogen. Der aktuell gültige
    Gewässerunterhaltungsrahmenplan, aufgestellt und umgesetzt auch vom WLV „Untere
    Spree“ wird das gesamte Gebiet der Müggelspree im Wasser versinken lassen. Eine
    Aussetzung dieses Planes wurde am 15.02.2012 von Seiten des Landesumweltamtes
    und des WLV „Untere Spree“ abgelehnt.


    Ich möchte alle Bewohner aufrufen, die Augen zu öffnen und
    nicht mehr untätig zuzuschauen, wie die Kulturlandschaft „Müggelspree“ und
    damit unsere Lebens- u. Arbeitsgrundlage zerstört.

    Ich führe einen Verwaltungsprozess in dieser Sache gegen das
    Land Brandenburg.Sie könnten diesem beitreten oder wenigstens zu den
    Gerichtsterminen Flagge zeigen. Wobei ersteres günstiger ist, und nur so unser Lebensraum erhalten werden kann.
    Die Richter werden letztendlich die Unrechtmäßigkeit der Vorgänge zur Umsetzung
    von Kompensationsmaßnahmen in der Müggelspreeaue und zur Umsetzung des
    Masterplans „Spree“ feststellen. Dann gibt es eine Abwägung nach Kosten
    Nutzen. Bei einem Kläger wird dieser
    entschädigt und die Zustände in der Müggelspree bleiben dann unverändert. Bei
    mehreren betroffenen Klägern wird die Waage vermutlich in Richtung
    Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes kippen oder Maßnahmen zum Schutz
    der Grundstücke werden angeordnet. Bei einem eigenen Prozess, der auf meinem, nach Urteil aufbaut, haben Sie die
    kompletten Kosten incl. Gutachten sicherlich nochmals zu erbringen und
    erreichen dann als Einzelner auch wieder nur eine Entschädigung. In meinem Fall z.B. sieht sich ein öffentlich
    bestellter und vereidigter Sachverständiger außer Stande, Schäden mit
    Sachverstand zu ermitteln, da seine pers. Meinung meiner Betriebsführung
    entgegensteht und ich nach seiner Meinung selbst für die Verluste
    verantwortlich bin. Dies könnte Ihnen auch widerfahren. Das Netz der
    kriminellen Strukturen reicht somit bis in den Bereich der vereidigten
    Sachverständigen. Wie soll da ein Richter ordentlich Recht sprechen, wenn öffentlich
    bestellte Sachverständige nicht mehr objektiv bewerten sondern subjektiv
    handeln? Sie haben ein Haus im Überschwemmungsgebiet? Selber Schuld!

    Die Bewohner der Flußaue sollten sich unbedingt
    zusammenschließen, wenn wirklich weiterhin hier gewohnt werden möchte. Retten
    wir gemeinsam ein einmaliges Stück Natur und unseren Lebensraum. Kriminelle
    gehören hinter Schloss und Riegel und nicht in Amt und Würden. Alles braucht
    seine Zeit, aber Herr Wulff ist ein Waisenknabe, im Vergleich zu den Brandenburger
    Verhältnissen. Was ist ein Bobbycar im Verhältnis zu 120 Mio €. Lassen Sie die
    Personen, die sich für Recht und Ordnung einsetzen und damit auch Ihr Eigentum schützen nicht alleine.
    Setzen auch Sie sich ein, für Ihr Haus oder Grundstück, für den Lebensraum
    Müggelspree und die hier angesiedelten Tiere der „Roten Liste“. Retten Sie mit
    uns das europäische Schutzgebiet „Müggelspreeniederung“ Die verschwundenen
    Millionen werde nicht ausreichen, sofern sie wieder auftauchen, um die
    zerstörte Flusslandschaft wieder herzustellen. Zum Artikel im FW(Seite4)
    Volker Schmohl

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