Der vermutlich kriminelle Wasser- u. Bodenverband "Untere Spree" bekommt Öffentlichkeit in der Märkischen Oderzeitung

  • Der Artikel in der Märkischen Oderzeitung vom 23.06.2012 belegt wieder einmal, wie durch die Presse die öffentliche Meinung manipuliert wird.

    Ein konstruktives Gespräch zwischen Anwohnern und Wasserverband?

    Nach Aussage der MOZ, dient dieses Bauwerk ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken.
    Da stellt sich doch der Landwirt und Eigentümer die Frage, weshalb sich zwei völlig Unbeteiligte über eine Sache unterhalten,
    die sie doch offensichtlich überhaupt nichts angeht. Und weshalb ist der eigentlich Betroffene nicht dabei?

    Dieser Beitrag dient einzig dazu, einen Kriminellen als Gutmenschen darzustellen.

    Herr Weidner hat das Schöpfwerk, welches den Anwohnern Hochwasserschutz gewährleistet hat, gegen deren Willen abgerissen und weigert sich dieses wieder zu errichten.
    Das ganze wird auf dem Rücken eines ebenso betroffenen Bauern ausgetragen, der in jedem Presseartikel irgendwie als Verhinderer daherkommt.
    Sehr geehrter Herr Weidner, ich erkläre hier nochmals öffentlich, dass Sie das abgerissene Schöpfwerk sofort wieder errichten können, um den ehemals vorhandenen Hochwasserschutz wieder zu gewährleisten.
    Dazu brauchen Sie nicht noch einmal nachfragen, da ich von Ihren kriminellen Machenschaften genauso geschädigt bin wie Herr Ambrosius, Herr Dauke und Herr Leue.
    Die Diskussion über die Wehrsteuerung ist unsinnig, denn es hat seit Ihrer rechtswidrigen Manipulation kaum noch eine Funktion.
    Das ehemalige Schöpfwerk war automatisiert. Bevor diese kriminelle Vereinigung WLV "US" dieses beseitigte, hätte die Frage des anschließend benötigten Bedienungspersonals geklärt sein müssen, oder auch nicht da der verbliebene Rest ohne Funktion ist.
    Den Bewohnern vom Wulkower Bogen, kann ich nur raten Strafanzeige gemäß §313 StGB zu stellen. Sofern sie der Meinung sind Schutz durch das Stauwehr zu erhalten, würde ich raten, dieses nur nach schriftlicher Anweisung durch den WLV "US" zu bedienen, da Ihnen sonst mit hoher Warscheinlichkeit der "Schwarze Peter" zugeschoben wird, wenn es wieder zu einem Schaden kommt. Und es wird weitere Schäden geben, auch an der Wohnbebauung.

  • Eigentlich sind wir es ja gewöhnt, das die MOZ ihre Berichterstattung immer zu Gunsten von Behörden gestaltet.
    Deshalb hier ein paar Fakten zum Wulkower Bogen, die für eine korrekte Berichterstattung wesentlich sind:

    Dem Landesumweltamt und dem WLV" Untere Spree" sprich Herr Weidner ist bekannt, das die Müggelspree,
    auf Grund der besonderen geologischen und hydrologischen Situation in der Müggelspreeniederung, den Grundwasserleiter direkt speist
    und damit die Grundwasserstände unmittelbar steigen. Es ist auch bekannt das der Wulkower Bogen davon besonders betroffen ist.
    Es ist also nicht nur zwingend notwendig eine Flutung durch die Spree zu verhindern, sondern auch dieses Gebiet zu entwässern,
    um einer Überflutung durch Grundwasser entgegen zu wirken.
    Schon 1940 hatten die damaligen Behörden erkannt, das der Wulkower Bogen besonders Hochwassergefährdet ist.
    Aus diesem Grund wurde damals ein Stauwehr zum Hochwasserschutz errichtet.
    Dieses Stauwehr konnte damals noch eine Hochwasserschutzfunktion gewährleisten, da die Pegelstände der Spree eine
    Entwässerung des Wulkower Bogens noch zugelassen haben.
    Nachdem durch den Braunkohlentagebau die Pegelstände der Müggelspree soweit angestiegen waren, das eine Entwässerung
    des Gebietes durch ein Stauwehr nicht mehr gewährleistet werden konnte, haben die DDR Behörden ein Schöpfwerk errichten lassen,
    um einen übermäßigen Grundwasseranstieg und damit Überflutung des Gebietes durch Grundwasser zu verhindern.
    Dieses Schöpfwerk hatte eine Doppelfunktion, einerseits Schutz des Gebietes vor Überflutung durch Grundwasser, andererseits Gewährleistung einer
    landwirtschaftlichen Nutzung.
    Das dem Landesumweltamt und dem WLV dieser Fakt bekannt ist und war,
    beweist folgendes Zitat aus der Entwicklungsstudie zur Renaturierung der Müggelspree "WÖRK MS" Band I Seite 280 :

    "Der Straßendamm der Verbindungsstraße von Mönchwinkel nach
    Hangelsberg hat derzeit noch eine gewisse Hochwasserschutzfunktion
    für den nordwestlichen Teil der Siedlung Wulkow. Da jedoch
    das Schöpfwerk am Wulkower Bogen außer Betrieb ist, ist hier vermutlich
    keine Hochwasserfreiheit mehr sichergestellt."

    Laut Protokolllage sollte diese Schöpfwerk auch erhalten bleiben, trotzdem hat der WLV und damit Herr Weidner,
    dieses Schöpfwerk, mit der Begründung es diene ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken, abgerissen und das trotz massiven
    Widerstandes der Anwohner und des damaligen Bürgermeisters von Hangelsberg.
    Die korrekte Bedienung des Stauwehres ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt dem WLV.
    Da dieser die Bedienung des Stauwehres in der Vergangenheit nicht vorgenommen hat, ist es wiederholt zur direkten Bewässerung
    des Wulkower Bogens gekommen. Die Entwässerung des Wulkower Bogens über das Stauwehr,
    kann nur dann erfolgen, wenn der Pegelstand der Müggelspree es zulässt, daher ist kurzfristiges Öffnen und Schließen zwingend notwendig.
    Da der Pegelstand der Müggelspree durch die derzeitige Bewirtschaftung auch in den Sommermonaten fast durchgängig zu hoch ist,
    kann das Gebiet nicht ausreichend entwässert werden.
    Das Stauwehr wird in seinem jetzigen Zustand unterströmt , weil undicht, somit ist auch im geschlossenem Zustand eine Überflutung gegeben.
    Ein Hochwasserschutz für diese Gebiet ist also nur durch ein Schöpfwerk möglich und dafür hat der Landwirt Volker Schmohl
    wiederholt auch öffentlich seine Zustimmung gegeben.
    Ich werde diese Fakten auch als Leserbrief der MOZ zusenden, obwohl ich nicht davon ausgehe, das diese es veröffentlicht.

    gez. D. Lahode


Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!