Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in 2010

  • Der Bau der OPAL-Erdgasleitung wurde ordnungsgemäß planfestgestellt. Für die Eingriffe in das FFH-Gebiet "Müggelspree" wurden Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
    Da es sich dabei um eine vorgezogene Ersatzmaßnahme handelte, wurde die Klägerin, zur Rechtsverteidigung, geschickt in eine Klipp-Klapp Situation gezwungen.
    Der Rechtsweg gegen den WLV "Untere Spree" war möglich, als auch der Angriff des Planfeststellungsbeschlusses
    Der Landwirtschaftsbetrieb entschied sich Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß einzureichen, obwohl auch hier politische Interessen zu vermuten waren.
    Die Klägerin beantragt die Ersatzmaßnahme E-HS4 aufzuheben. Nach dem Vortrag der Berichterstatterin am Verhandlungstag, wurde die Klage unsererseits zurückgezogen(Kostenersparnis)und das anhängende Protokoll gefertigt, in welches auf Anraten der Klägerin eine rechtliche Einschätzung aufgenommen wurde.

    Das OVG-BB erklärt:"..., daß es sich bei der Ersatzmaßnahme E-HS4 um eine originäre wasserbauliche Maßnahme handelt."

    Nach der geltenden Rechtssprechung, wäre dann für diese Baumaßnahme ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen, für alle Maßnahmen an der Müggelspree insgesamt sowieso.
    Das OLG-Koblenz hat den Gemeinden auch schon aufgezeigt, wo die Fahrt hingehen könnte, auch in der Müggelspreeaue (s. auch vorheriges Thema)

    Da zum Zeitpunkt der Klage noch ein begrenztes Wissen auf der Seite der Klägerin vorhanden war, wurde das Angebot der Klagerücknahme damals angenommen.
    Zum heutigen Tag würde der Prozess vermutlich anders verlaufen. Aber das ist dann vielleicht schon wieder eine andere Geschichte.
    Ich bleibe auf alle Fälle am Thema dran. Alle anderen Betroffenen können sehen, daß es nicht von vornherein sinnlos ist sich zu wehren auch wenn alles eben ein bisschen länger dauert.

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