Hochwasserrisikobewertung, Hochwasserschutz Müggelspree - Öffentlichkeitsarbeit im Landkreis Oder-Spree

  • Hallo Leute,

    Da stellt Lutz Holst auf der letzten Sitzung des Zeitweiligen Ausschuss Hochwasser eine Anfrage zur vorläufigen Hochwasserrisikobewertung gemäß RL 2007/60/EG

    Auf Grund dieser Anfrage von Herrn Holst am 21.08.12 hatte der Ausschuss einvernehmlich (Kohlmann,Christiani,Balzer) unter Anwesenheit von Bauermeister in die Niederschrift aufgenommen:

    Herr Kohlmann bedankt sich für die umfangreiche Anfrage und schlägt vor, dass die Verwaltung die Fragen aufgreift. Erschlägt weiterhin vor, zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses einen entsprechenden
    kompetenten, mit der Sache befassten Bearbeiter des MUGV/LUGV einzuladen.
    Es sollte eine Erläuterung des erreichten Standes mit anschließender Diskussion erfolgen.

    Der Vorschlag wird auf Nachfrage von Herrn Kohlmann einvernehmlich vom Ausschuss angenommen.

    Das ist die Antwort von Herrn Bauermeister auf Nachfrage von Herrn Kohlmann zwecks Vorbereitung der nächsten Sitzung:

    Sehr geehrter Herr Kohlmann,

    ich habe die Anfrage von Herrn Holst bearbeitet und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass zu diesem Sachverhalt kein Mitarbeiter des MUGV eingeladen werden muss. Ein entsprechendes Schreiben habe ich dem

    Sitzungsdienst zu Weiterleitung an die Ausschussmitglieder übergeben. ....

    nach Erhalt dieser Information habe ich an Herrn Bauermeister folgende E -Mail geschickt:

    Sehr geehrter Herr Bauermeister,

    Nach Erhalt und Prüfung Ihres Schreibens zu o.g. Thema teile ich Ihnen mit, dass die BI MS und ich als Sachkundiger Bürger Ihre Auffassung nicht teilen.

    In der Niederschrift heißt es :

    Herr Kohlmann bedankt sich für die umfangreiche Anfrage und schlägt vor, dass die Verwaltung die Fragen aufgreift. Erschlägt weiterhin vor, zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses einen
    entsprechenden kompetenten, mit der Sache befassten Bearbeiter des MUGV/LUGV einzuladen.
    Es sollte eine Erläuterung des erreichten Standes mit anschließender Diskussion erfolgen.

    Der Vorschlag wird auf Nachfrage von Herrn Kohlmann einvernehmlich vom Ausschuss angenommen.

    Für die Arbeit des Zeitweiligen Ausschuss Hochwasser ist schon wichtig den Stand der Dinge zu kennen, vor allem im Bezug zur Aussage von Frau Trippens in der AG, das die Pegel gr. Tr. UP nicht mehr repräsentativ für die
    Müggelspreeniederung sind.

    Es gibt einige Fragen zu klären z. B.

    - Welche Erkenntnisse hat das LUGV zu dieser Aussage ?
    - Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen und welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz ergeben sich daraus ?
    - Welche konkreten Auswirkungen gibt es daraus auf den Wulkower Bogen ?
    - Wie soll die Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürger erfolgen und wann soll das geschehen ?
    - Wann erhält der Ausschuss dazu Daten und Unterlagen, um hier im Vorfeld zu prüfen und Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten ?

    Ich glaube das nach Information durch einen kompetenten Vertreter des MUGV/LUGV und Diskussion sich hier noch mehr Fragen ergeben.
    Insofern muss die BI MS auf die Umsetzung dieses Vorschlags und auf eine Einladung eines mit der Sache befassten Mitarbeiters des MUGV/LUGV bestehen.

    Nachdem Herr Kohlmann bezüglich meiner Mail nochmals bei Herrn Bauermeister angefragt hatte kam diese Mail als letzte Antwort:

    Sehr geehrter Herr Kohlmann,

    .... Nach Rücksprache mit dem MUGV wird die von mir übermittelte Auffassung bezüglich der vorläufigen Hochwasserrisikobewertung geteilt (keine Teilnahme eines Mitarbeiters beim nächsten Ausschuss nötig) , da
    dieses Thema bereits auf der Agenda der AG Müggelspree steht und in dieser ausführlich behandelt werden soll. Was dies im Ergebnis für die Gemeinde bzw. Bürger/Öffentlichkeit mit sich bringt werden wir dann aus
    dem Ergebnisprotokoll der AG entnehmen können. ...

    Jetzt stellt sich die Frage: Soll der BI MS hier die geamte Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden übernehmen ?
    Wir maßen uns nicht an Stellvertreter für alle Bürger zu sein und wollen und können diese Verantwortung auch nicht übernehmen.
    Die Diskrepanz zwischen den Informationen von uns in Gesprächen und der Inhalt der Ergebnissprotokolle ist jedem Bürger aufgefallen und der Inhalt der Erfebnissprotokolle wird mehr als negativ von den Bürger
    aufgenommen.Sie bemängeln das daraus keine wirkliche Transparenz der Gespräche hervorgeht. Wirkliche Transparenz kann nur durch Wortprotokolle, die von den Bürgern gefordert werden, erreicht werden und das schafft dann auch
    Vertrauen.
    Ich werde immer wieder gefragt: Was soll hier verheimlicht werden ? Wir wollen wissen was genau besprochen wird und welche Standpunkte und Argumente werden hier von den einzelnen AG Mitgliedern vertreten !
    Bisher hat man Wortprotokolle mit dem Hinweis auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit abgelehnt.
    Von Seiten der Behörden im Landkreis gibt es keinerlei Informationen zum Hochwasserschutz oder der Hochwasserrisikobewertung.
    Es gab mal eine Hochwasserbroschüre deren Inhalt so allgemein war, dass man auch bei Wikipedia hätte nachschauen können.
    Wir haben das schon 2011 bemängelt und als positives Beispiel die Hochwasserbroschüre der Stadt Stendal angeführt. Aus dieser Broschüre kann jeder Bürger entnehmen wie er sich im Hochwasserfall zu verhalten
    hat, wo und wie Ansprechpartner zu erreichen sind und vieles an konkreten Informationen mehr. Frau Trippens hat uns mitgeteilt das weder eine Neu- noch eine Nachauflage vorgesehen ist.
    Bei diesem Inhalt ist auch besser wenn keine Nachauflage davon gemacht wird ! Hier in unserer Gegend wird der Bürger durch die Behörden allein gelassen, erhält keinerlei Informationen für den Ernstfall.
    Das Caos 2010 hat bewiesen wie gut die Behörden vorbereitet sind und das obwohl der Landrat in der Zeitung öffentlich geaüßert hat, das es an der Spree keinen Hochwasserschutz gibt.
    Aber man hat ja auch noch Zeit denn:

    Gemäß der Richtlinie 2007/60/EG vom 23.10.2007 sind die Hochwassergefahrenkarten und
    Hochwasserrisikokarten gemäß Artikel 6 Absatz 8 bis zum 22.12.2013 zu erstellen und zu
    veröffentlichen. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind gemäß Artikel 7 Absatz 5 bis zum
    22.12.2015 zu erstellen und zu veröffentlichen.

    Wenn ich die Ausage von Herr Bauermeister richtig verstehe sollen die Vertreter der BI MS in der AG alle Grundsatzfragen zu diesen Karten und Plänen klären.
    Ich glaube das dürfte etwas zuviel verlangt sein und wir werden das auch nicht zulassen, das sich hier die Verwaltungen aus der Verantwortung stehlen.
    Wir können nur hoffen das es bis dahin weiter so Trocken bleibt. 2010 war gerade mal ein 10 jähriges Hochwasser und hatte die Auswirkungen eines Hundertjährgen.
    Die Renter könne sich noch an das Hochwasser 1956 ( da war das Hundertjährige ) erinnern und da standen nicht 350 Keller und Grundstücke an der Müggelsspree unter Wasser.
    Dieses Jahr hat bewiesen das das Abflussvermögen der Müggelspree weiter abgenommen hat.
    Also Gnade uns Gott vor dem nächsten Hochwasser.
    Ich kann nur jedem Raten trotz Trockenheit vorbereitet zu sein, denn von den Behörden ist keine Hilfe zu erwarten.
    Hierhttp://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/.../LeitfOeBHochwasser.pdf findet
    Ihr eine Leitfaden zur Öffentlichkeitsarbeit, leider aus Östereich.( abSeite 49 wirds wirklich interressant) Bei uns hinkt man da etwa 25 Jahre hinterher.
    Obwohl wenn ich mir die Internetseite vom GEDO (Gewässer- und Deichverband Oderbruch) http://www.gedo-seelow.de/rechtsgrundlag…ungsplaene.html ansehe trifft das nicht auf diesen zu.
    Das nenne ich Transparenz und das schafft Vertrauen. Da kann sich der WLV Untere Spree eine Scheibe von abschneiden, denn den seine Seite ist praktisch leer. ( Vielleicht unterliegt er ja der Geheimhaltung )

    Ich bin gespannt auf Eure Antworten !
    Zur Info noch ein Anhang und dieser Vortrag von 2011 http://www.duh.de/uploads/media/Pusch_Gewaesserauen.pdf die erkennen lassen warum wir Angst haben müssen.

    D. L.

  • Hallo BI, ich habe bereits an einige Interessierte eine ähnlichlautende Mail versandt, aber da dieser Beitrag im Hochwassernet heute erschienen ist hier Auszüge daraus für die Öffenlichkeit:

    Veröffentlichung des Amtsblattes für BB, Nr. 40. S. 1408, vom 10.10.2012 zur Bewertung des HW-Risikos.

    "Bewertung des Hochwasserrisikos im Land Brandenburg vom 22.12.2011 Neubekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vom 19. September 2012

    Die Bewertung des Hochwasserrisikos im Land Brandenburg wurde am 22.12.2011 abgeschlossen. Sie erfolgte gemäß § 73 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der Richtlinie

    2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken. Die Bewertung des Hochwasserrisikos ist auf den Internetseiten unter dem Link

    http://www.mu/gv.brandenburg.de/info/hwrm/vorlaeufige_bewertung einsehbar. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Wasserwirtschaftsamt" 


    Auf der dann erreichten Website steht u.a.: 


    "Es wurde dabei in einem mehrstufigen Verfahren geprüft, ob aus der räumlichen Nähe von bedeutenden Schutzgütern der Kategorien menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten/Sachwerte zu Fließgewässern, die eine Hochwassergefahr mit sich bringen können, ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko resultieren kann."


    Darauf folgend sind die Schritte detailliert aufgeführt. Kann sich jeder auf der Website ansehen. 


    (A) Ich bitte die BI in der Sitzung der AG Müggelspree am 22.10. die sofortige Übergabe oder Veröffentlichung der Ergebnisse dieses o.g. mehrstufigen Verfahrens für die Spree, insbesondere den Bereich Müggelspree, zu fordern. (Zeitrahmen in ca. 4 KW, die liegen, oder sollten wenigstens schon vorliegen. Die Gemeinde hat auf meine Anfrage vom 21.08. im ztw. HWA bereits bestätigt, das für die Müggelspree ein Hochwasserrisiko besteht. Es wäre sicher interessant zu erfahren wo besonders, was ist gefährdet, welche Gegenmaßnahmen kommen in betracht (?), ...) 


    (B) Warum wurde und wird die Öffentlichkeit nicht gemäß Kapitel 1, Artikel 10 der zutreffenden RL 2007/60/EG (HWRMRL) auch über die Ergebnisse dieser Schritte konkret informiert? Hier heißt es: "(1) Im Einklang mit den geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ermöglichen die Mitgliedstaaten der Öffentlichkeit Zugang zu der ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefahrenkarten, den Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagementplänen." Die Aussagen und Informationen auf der Website sind allenfalls für Anwohner der Elbe und Oder, die unstrittig schlimmere HW durchgemacht haben, aussagefähig.


    Hinsichtlich Forderung diverser geologischer Daten, Pegelmessreihen, hydrologischer Unterlagen, etc: 


    Ich denke, es ist besser oder auch dringend erforderlich, sich die Ergebnisse der zahlreichen, vom LUGV ( ...) erwähnten und in den (Internet-) Referenzen der als Gutachter tätigen Firmen angeführten, Gutachten zeigen und erklären zu lassen. Die Vielzahl von Datenreihen und Pegelständen selbst auszuwerten ist aus folgenden gründen m.E. kritisch bzw. zweitrangig: 


    1. ist die Beurteilung, inkl. der Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse, Aufgabe der Behörden,

    2. hat kaum jemand die Zeit und nur wenige, ....., die Kenntnisse die Daten zu analysieren, 

    3. wenn die BI diese Unterlagen analysiert hat wird die Behörde wieder die Kompetenz der Ersteller (BI) anzweifeln, ... dies läuft auf jahrelange ergebnislose Fachstreiterei hinaus, 

    4. die Ergebnisse der Gutachten und Forschungsprojekte (HEFE, IGB Altarmöffnung 2007 MöWi I/II, ...) waren Voraussetzung für die Entscheidungen, die das LUGV/MUGV und die unteren Behörden getroffen haben. Ohne diese Gutachten und die daraus resultierenden Ergebnisse sowie den Vergleich dieser mit den dazugehörigen Datenreihen und den Erkenntnissen der BI, wird man kaum effektiv bei der Bewertung und dem Ableiten von Maßnahmen weiterkommen. 


    (C) Ich bitte auch zu hinterfragen, warum die fachkompetente Behördenseite denn nicht von sich aus mit diesen, die Probleme und Entscheidungen in der Müggelspreeniederung betreffenden, Erkenntnissen aus o.g. Gutachten und Forschungsprojekten in der Arbeit der AG aufwartet.

    Dies ist m.E. ein guter Übergang zum Thema "...vertrauensvoller Umgang..." miteinander, das ja von den Behörden scheinbar hoch gehandelt wird. Wie es scheint bisher nur als Argument gegen mehr Information der Öffentlichkeit. 

    Bzgl. des Mailverkehrs mit der Gemeinde, Herrn Bauermeister, möchte ich klarstellen, das ich meine Anfrage am 21.08. als Anwohner und Betroffener gestellt habe und keinerlei Zusammenhang mit dem Vorschlag/der Empfehlung des ztw. Hochwasserausschusses zur Einladung eine Mitarbeiters der zuständigen Behörden sehe. Diese war auch nicht Bestandteil meiner Anfrage, die mir bereits durch Herrn Bauermeister beantwortet wurde. Ich würde einen derartigen Auftritt im Ausschuss jedoch sehr begrüßen. 

    Gruß Spreemuecke 

  • Als Zusammenfassung der beiden umfangreichen Beiträge:

    1. Die Beschlüsse des Hochwasserausschusses Grünheide werden nicht umgesetzt.
    Wer sich hier letztendlich weigert Gemeinde oder MUGV bleibt unklar.
    Die von der EU geforderte Information der Öffentlichkeit wird nicht vollzogen.

    2. Die Müggelspreeaue war vor einem 100-jährigen Hochwasser geschützt(Stand 1989), also faktisch bestand kein Hochwasserrisiko.
    Die Gewässerunterhaltung hat so zu erfolgen, daß dieser Zustand erhalten bleibt.
    Nach den Vorgaben der EU ist die Öffentlichkeit bei der aktuellen Risikobewertung Hochwasser zu beteiligen und zu informieren.
    Es ist auch der Zugang zu den Hintergrundinformationen zu gewähren(Gutachten ect.).
    Die hier hinterlegt Information besagt lapidar:"Es besteht ein Hochwasserrisiko für die Müggelspree!" Wie hoch diese ist u. woraus diese Erkenntnis gewonnen wurde, wird verschwiegen.

    Ich kann jedem nur raten, sich hier umfassend zu informieren. Das in 2010 Erlebte, könnte sich mit einer um das zwanzigfache erhöhten Wassermenge wiederholen. Wer das nicht erleben möchte, sollte sich rechtzeitig kümmern.

  • Also ich habe das Gefühl das alles Mögliche von Seiten der Behörden getan wird dass wir die Wahrheiten nie erfahren, und alles so dargestellt wird, als ob schon alles getan ist uns vor Hochwasser zu schützen. Die "Öffentlichkeitsarbeit" der Behörden ist für mich ein Witz. Ich habe mir erlaubt eine Mail an Frau Tack zu schicken in der ich alle relevanten Fragen gestellt und auch Dateien mit übersendet habe, die beweisen das von Seiten der Behörden (meiner Meinung nach) mit falschen Karten gespielt wird. Diese Mail habe ich am 28.09.2012 abgeschickt und bis heute keine Antwort (egal in welcher Form auch immer) erhalten. Vielmehr glaube ich das diese Mail gleich in der Rundablage (sprich Paperkorb) gelandet ist. Soviel zur Öffentlichkeitsarbeit, denn auch die Beantwortung von Mails gehört dazu.

    Das wir an der Müggelspree für die Behörden auch absolut unwichtig sind hat sich mir mit einem Fersehbeitrag am 21.10.2012 um 19:30 Uhr bei Brandenburg aktuell (rbb) gezeigt. Es ging darum das Ausspülungen aus den alten Tagebauen das Wasser braun färben und in den Spreewald gelangen. Dazu wurde Herr Freude (Chef vom LUGV) befragt und seine Aussage war dahingehend das ja wirtschaftliche Interessen im Spreewald (sprich Einahmen aus dem Tourismus) vorliegen und daher dort auf jeden Fall etwas getan wird. Dabei spiele es keine Rolle ob dies 10 Millionen €, 50 Millionen € oder noch mehr kostet, es wird was dagegen getan, so die Aussage von Herrn Freude. Auch ist das Verhalten der Grünheider Gemeindeverwaltung (sprich Bürgermeister Christiani) sagen wir mal als suspekt anzusehen. Die Gemeinde wusste von einem weiteren Vernässungsprojekt an der Müggelspree seit Anfang 2012 und hat dies nicht in den Sitzungen des zeitweiligen Hochwasserausschusses auch nur ansatzweise erwähnt. Und was soll man denn noch von der AG Müggelspree erwarten wenn noch nicht einmal die eigene Gemeinde mit offenen Karten spielt, und hinter unserem Rücken weiter Flächen an der Müggelspree vernässt werden.

    Ein Fazit ziehe ich schon mal: -> Gebiet ist wirtschaftlich interessant also wird was gemacht ; Gebiet ist wirtschaflich nicht von Interesse (sprich Müggelspreeumfeld) also muss dort auch nichts getan werden bzw. kann ganz hinten angestellt werden. Alleine die bisher getätigten Aussagen bzw. verschwiegenen Tatsachen der Behördenvertreter bei den Sitzungen der AG Müggelspree, deuten auf die Bestätigung dieser Aussage hin.

    So sehr ich darauf hoffe das die Gespräche mit den Behörden etwas bewirken und endlich Maßnahmen stattfinden um einen Hochwasserschutz zu gewährleisten, aber die Realität weist bis jetzt genau das Gegenteil aus.

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