Hallo Leute,
Da stellt Lutz Holst auf der letzten Sitzung des Zeitweiligen Ausschuss Hochwasser eine Anfrage zur vorläufigen Hochwasserrisikobewertung gemäß RL 2007/60/EG
Auf Grund dieser Anfrage von Herrn Holst am 21.08.12 hatte der Ausschuss einvernehmlich (Kohlmann,Christiani,Balzer) unter Anwesenheit von Bauermeister in die Niederschrift aufgenommen:
Herr Kohlmann bedankt sich für die umfangreiche Anfrage und schlägt vor, dass die Verwaltung die Fragen aufgreift. Erschlägt weiterhin vor, zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses einen entsprechenden
kompetenten, mit der Sache befassten Bearbeiter des MUGV/LUGV einzuladen.
Es sollte eine Erläuterung des erreichten Standes mit anschließender Diskussion erfolgen.
Der Vorschlag wird auf Nachfrage von Herrn Kohlmann einvernehmlich vom Ausschuss angenommen.
Das ist die Antwort von Herrn Bauermeister auf Nachfrage von Herrn Kohlmann zwecks Vorbereitung der nächsten Sitzung:
Sehr geehrter Herr Kohlmann,
ich habe die Anfrage von Herrn Holst bearbeitet und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass zu diesem Sachverhalt kein Mitarbeiter des MUGV eingeladen werden muss. Ein entsprechendes Schreiben habe ich dem
Sitzungsdienst zu Weiterleitung an die Ausschussmitglieder übergeben. ....
nach Erhalt dieser Information habe ich an Herrn Bauermeister folgende E -Mail geschickt:
Sehr geehrter Herr Bauermeister,
Nach Erhalt und Prüfung Ihres Schreibens zu o.g. Thema teile ich Ihnen mit, dass die BI MS und ich als Sachkundiger Bürger Ihre Auffassung nicht teilen.
In der Niederschrift heißt es :
Herr Kohlmann bedankt sich für die umfangreiche Anfrage und schlägt vor, dass die Verwaltung die Fragen aufgreift. Erschlägt weiterhin vor, zur nächsten regulären Sitzung des Ausschusses einen
entsprechenden kompetenten, mit der Sache befassten Bearbeiter des MUGV/LUGV einzuladen.
Es sollte eine Erläuterung des erreichten Standes mit anschließender Diskussion erfolgen.
Der Vorschlag wird auf Nachfrage von Herrn Kohlmann einvernehmlich vom Ausschuss angenommen.
Für die Arbeit des Zeitweiligen Ausschuss Hochwasser ist schon wichtig den Stand der Dinge zu kennen, vor allem im Bezug zur Aussage von Frau Trippens in der AG, das die Pegel gr. Tr. UP nicht mehr repräsentativ für die
Müggelspreeniederung sind.
Es gibt einige Fragen zu klären z. B.
- Welche Erkenntnisse hat das LUGV zu dieser Aussage ?
- Welche Schlussfolgerungen werden daraus gezogen und welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz ergeben sich daraus ?
- Welche konkreten Auswirkungen gibt es daraus auf den Wulkower Bogen ?
- Wie soll die Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürger erfolgen und wann soll das geschehen ?
- Wann erhält der Ausschuss dazu Daten und Unterlagen, um hier im Vorfeld zu prüfen und Öffentlichkeitsarbeit vorzubereiten ?
Ich glaube das nach Information durch einen kompetenten Vertreter des MUGV/LUGV und Diskussion sich hier noch mehr Fragen ergeben.
Insofern muss die BI MS auf die Umsetzung dieses Vorschlags und auf eine Einladung eines mit der Sache befassten Mitarbeiters des MUGV/LUGV bestehen.
Nachdem Herr Kohlmann bezüglich meiner Mail nochmals bei Herrn Bauermeister angefragt hatte kam diese Mail als letzte Antwort:
Sehr geehrter Herr Kohlmann,
.... Nach Rücksprache mit dem MUGV wird die von mir übermittelte Auffassung bezüglich der vorläufigen Hochwasserrisikobewertung geteilt (keine Teilnahme eines Mitarbeiters beim nächsten Ausschuss nötig) , da
dieses Thema bereits auf der Agenda der AG Müggelspree steht und in dieser ausführlich behandelt werden soll. Was dies im Ergebnis für die Gemeinde bzw. Bürger/Öffentlichkeit mit sich bringt werden wir dann aus
dem Ergebnisprotokoll der AG entnehmen können. ...
Jetzt stellt sich die Frage: Soll der BI MS hier die geamte Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit der Behörden übernehmen ?
Wir maßen uns nicht an Stellvertreter für alle Bürger zu sein und wollen und können diese Verantwortung auch nicht übernehmen.
Die Diskrepanz zwischen den Informationen von uns in Gesprächen und der Inhalt der Ergebnissprotokolle ist jedem Bürger aufgefallen und der Inhalt der Erfebnissprotokolle wird mehr als negativ von den Bürger
aufgenommen.Sie bemängeln das daraus keine wirkliche Transparenz der Gespräche hervorgeht. Wirkliche Transparenz kann nur durch Wortprotokolle, die von den Bürgern gefordert werden, erreicht werden und das schafft dann auch
Vertrauen.
Ich werde immer wieder gefragt: Was soll hier verheimlicht werden ? Wir wollen wissen was genau besprochen wird und welche Standpunkte und Argumente werden hier von den einzelnen AG Mitgliedern vertreten !
Bisher hat man Wortprotokolle mit dem Hinweis auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit abgelehnt.
Von Seiten der Behörden im Landkreis gibt es keinerlei Informationen zum Hochwasserschutz oder der Hochwasserrisikobewertung.
Es gab mal eine Hochwasserbroschüre deren Inhalt so allgemein war, dass man auch bei Wikipedia hätte nachschauen können.
Wir haben das schon 2011 bemängelt und als positives Beispiel die Hochwasserbroschüre der Stadt Stendal angeführt. Aus dieser Broschüre kann jeder Bürger entnehmen wie er sich im Hochwasserfall zu verhalten
hat, wo und wie Ansprechpartner zu erreichen sind und vieles an konkreten Informationen mehr. Frau Trippens hat uns mitgeteilt das weder eine Neu- noch eine Nachauflage vorgesehen ist.
Bei diesem Inhalt ist auch besser wenn keine Nachauflage davon gemacht wird ! Hier in unserer Gegend wird der Bürger durch die Behörden allein gelassen, erhält keinerlei Informationen für den Ernstfall.
Das Caos 2010 hat bewiesen wie gut die Behörden vorbereitet sind und das obwohl der Landrat in der Zeitung öffentlich geaüßert hat, das es an der Spree keinen Hochwasserschutz gibt.
Aber man hat ja auch noch Zeit denn:
Gemäß der Richtlinie 2007/60/EG vom 23.10.2007 sind die Hochwassergefahrenkarten und
Hochwasserrisikokarten gemäß Artikel 6 Absatz 8 bis zum 22.12.2013 zu erstellen und zu
veröffentlichen. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind gemäß Artikel 7 Absatz 5 bis zum
22.12.2015 zu erstellen und zu veröffentlichen.
Wenn ich die Ausage von Herr Bauermeister richtig verstehe sollen die Vertreter der BI MS in der AG alle Grundsatzfragen zu diesen Karten und Plänen klären.
Ich glaube das dürfte etwas zuviel verlangt sein und wir werden das auch nicht zulassen, das sich hier die Verwaltungen aus der Verantwortung stehlen.
Wir können nur hoffen das es bis dahin weiter so Trocken bleibt. 2010 war gerade mal ein 10 jähriges Hochwasser und hatte die Auswirkungen eines Hundertjährgen.
Die Renter könne sich noch an das Hochwasser 1956 ( da war das Hundertjährige ) erinnern und da standen nicht 350 Keller und Grundstücke an der Müggelsspree unter Wasser.
Dieses Jahr hat bewiesen das das Abflussvermögen der Müggelspree weiter abgenommen hat.
Also Gnade uns Gott vor dem nächsten Hochwasser.
Ich kann nur jedem Raten trotz Trockenheit vorbereitet zu sein, denn von den Behörden ist keine Hilfe zu erwarten.
Hierhttp://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/.../LeitfOeBHochwasser.pdf findet
Ihr eine Leitfaden zur Öffentlichkeitsarbeit, leider aus Östereich.( abSeite 49 wirds wirklich interressant) Bei uns hinkt man da etwa 25 Jahre hinterher.
Obwohl wenn ich mir die Internetseite vom GEDO (Gewässer- und Deichverband Oderbruch) http://www.gedo-seelow.de/rechtsgrundlag…ungsplaene.html ansehe trifft das nicht auf diesen zu.
Das nenne ich Transparenz und das schafft Vertrauen. Da kann sich der WLV Untere Spree eine Scheibe von abschneiden, denn den seine Seite ist praktisch leer. ( Vielleicht unterliegt er ja der Geheimhaltung )
Ich bin gespannt auf Eure Antworten !
Zur Info noch ein Anhang und dieser Vortrag von 2011 http://www.duh.de/uploads/media/Pusch_Gewaesserauen.pdf die erkennen lassen warum wir Angst haben müssen.
D. L.