6. Sitzung der AG-Müggelspree(die fünfzigste ohne Bürgerbeteiligung?)

  • Am 27.02.2013 findet die nächste Sitzung der AG-Müggelspree statt. Die Formulierung 6. Sitzung ist natürlich, sicher nicht ohne Grund, falsch gewählt.
    Es gibt die AG-Müggelspree ja schon seit Jahren. Wie oft diese bisher getagt hat und welche Beschlüsse gefaßt wurden bleibt vermutlich für immer Verschlußsache. Daher habe ich in der Überschrift ein Fragezeichen eingefügt.
    Es wäre jedenfalls zu wünschen, wenn die AG-Müggelspree zur Zählweise ohne Bürgerbeteiligung zurückkehren würde. Bei der jetzigen Verfahrensweise bestärt sich bei mir nur der Verdacht der Vortäuschung einer lanjährigen Bürgerbeteiligung. Die Frage ist hoffentlich erlaubt:Weshalb gibt es überhaupt eine AG-Sitzung? Sollten diese Punkte nicht zur laufenden Gewässerunterhaltung und zur Sicherung des Hochwasserwschutzes, Teil des täglichen Geschäftes sein?
    Der Tagesordnung ist zu entnehmen, daß die Behördenvertreter endlich Punkte auf die Tagesordnung gesetzt haben, welche die BI schon immer eingefordert hat. Diese sind aber offenbar so heikel, daß keine Betroffenen anwesend sein sollten wenn darüber debattiert wird.
    Somit ist die Aufkündigung der Mitarbeit der BI-Müggelspree der einzig richtige Schritt gewesen, denn nun sollten ja Ergebnisse zu erwarten sein.


    Tagesordnung:
    TOP 1: Bericht zur aktuellen Situation an der MS und
    zum Stand der bisherigen Arbeit

    TOP 2: Bericht zur Abstimmung mit WSA und Senatsverwaltung
    für Stadtentwicklung und Umweltschutz zur Bewirtschaftung MS,

    TOP 3: Endbearbeitung der Tischvorlage + Erarbeitung des
    Maßnahmenkatalogs (kurz-mittel-langfristige Maßnahmen),

    TOP 4: Weiteres Vorgehen, Vorbereitung der Beratung
    mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden,

    TOP 5: Sonstiges

    Im Nachgang hier noch der Vortrag der BI aus der 5. Sitzung vom November 2012.
    Die Bürgerinitiative hat dem Land Brandenburg den Rechtsbruch in der Müggelspreeniederung nachgewiesen.
    Alle umgesetzten Maßnahmen sind letztendlich planfeststellungspflichtig gewesen.

  • Angesichts der gewaltigen Geldmittel, welche in den Flussumbau gesteckt wurden, stellt sich tatsaechlich die Frage der Sinnhaftigkeit.

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